Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung sind gewählte Gremien, bestehend aus Mitgliedern der Pfarrgemeinde.Der PGR (PfarrGemeindeRat) berät in der Seelsorgsarbeit,die KV (Kirchenverwaltung) kümmert sich um die finanziellen Belange.
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Der erkennt Gott recht, der ihn in allen Dingen gleicherweise erkennt.Meister Eckhart
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