Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung sind gewählte Gremien, bestehend aus Mitgliedern der Pfarrgemeinde.Der PGR (PfarrGemeindeRat) berät in der Seelsorgsarbeit.Die KV (Kirchenverwaltung) kümmert sich um die finanziellen Belange.
„Das erste Glück eines Menschen ist das Bewusstsein, geliebt zu werden." (Don Bosco)
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