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Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung (KV)
kümmert sich um die äußeren und organisatorischen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde.
Dazu zählen wirtschaftliche, rechtliche und bauliche Belange sowie die Angestellten für Pfarrei und Kindergarten.

Die Kirchenverwaltung erstellt und beschließt den Haushaltsplan.

Entsprechend der Gemeindegröße gehören der Kirchenverwaltung acht gewählte Mitglieder an.
Der Pfarrer ist der "geborene" Vorstand. Der von den Mitgliedern der Kirchenverwaltung gewählte Kirchenpfleger (Andreas Sellmayr) ist sein Stellvertreter.
Die personelle Verzahnung mit dem Pfarrgemeinderat gewährleistet, dass Informationen und Anregungen schneller fließen, Entscheidungswege verkürzt werden und sorgt für eine sachgerechte Abwicklung.

Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung unterliegen einer Schweigepflicht.

Wer kann Mitglied der Kirchenverwaltung werden?
Gewählt werden kann, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.

Mitglieder der Kirchenverwaltung:
Armbruster Ilse
Berghammer Erich
Dr. Markus Brunner (Pfarrer, Kirchenverwaltungsvorstand)Tel.: 96 80 28
Hartl Erich
Höpfl Rudolf
Landmann Anneliese
Kraus Nikolaus
Sellmayr Andreas (Kirchenpfleger) Tel.: 96 91 94
Widmann Matthias