Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung sind gewählte Gremien, bestehend aus Mitgliedern der Pfarrgemeinde.Der PGR (PfarrGemeindeRat) berät in der Seelsorgsarbeit.Die KV (Kirchenverwaltung) kümmert sich um die finanziellen Belange.
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten
Diese Seite drucken